| Allgemeine Geschäftsbedingungen der webagentur.at
internet services gmbh |
1. Geltung
1.1
Diese AGB gelten bei der Beauftragung der webagentur.at internet services
Gmbh (in der Folge "Web@gentur") als mitvereinbart und sind integraler Bestandteil
jedes Vertrags, den die Web@gentur mit einem Vertragspartner schließt. Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen von Vertragspartnern der Web@gentur gelten
nur insoweit, als sie mit den AGB der Web@gentur nicht in Widerspruch stehen.
1.2
Die Web@gentur und der Vertragspartner erkennen die Anwendbarkeit dieser AGB
in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für alle zukünftigen Verträge an.
Sollte die Web@gentur die AGB ändern, so wird sie den Vertragspartner von
dieser Änderung einen Monat vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail
informieren. Eine Änderung der AGB, die dem Vertragspartner, der Verbraucher
im Sinne des § 1 KSchG ist, nicht nur zum Vorteil gereicht, berechtigt diesen
zur vorzeitigen Vertragsauflösung, wobei die Änderung als akzeptiert gilt,
wenn der Vertragspartner nicht binnen drei Wochen ab der Bekanntgabe der Änderung,
in der die Web@gentur noch einmal gesondert auf das Kündigungsrecht des Vertragspartners,
der Verbraucher ist, hinweisen wird, den Vertrag auflöst.
1.3
Den Bestimmungen dieser AGB allenfalls entgegenstehende Vereinbarungen in
älteren AGB sind nicht mehr anwendbar.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Angebote der Web@gentur sind freibleibend und verpflichten die Web@gentur
nicht zur Leistungserbringung. Das tatsächliche Anbot zum Vertragsabschluss
erfolgt durch Eingabe sämtlicher Daten in dem Online-Formular und dem nachfolgenden
Absenden dieses Auftrags durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist an seine
Aufträge für eine Frist von zwei Wochen gebunden. Die Annahme des Auftrags
durch die Web@gentur erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder
tatsächliche Leistungserbringung innerhalb der angemessenen Annahmefrist von
zwei Wochen.
2.2
Die für die jeweilige Leistungserbringung gültigen Anbote der Web@gentur sind
integrale Bestandteil des Vertrags mit dem jeweiligen Vertragspartner. Mündliche
Nebenabreden sind ausgeschlossen. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen jeweils
der Schriftform, wobei auch ein E-Mail das Erfordernis der Schriftform erfüllt.
Das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform muss ebenfalls schriftlich
vereinbart werden.
3. Leistungen, Zusatzleistungen, Honorar und Anzahlung, Leistungseinstellung
3.1
Die Preise der Web@gentur richten sich, soweit nichts anderes vereinbart wird,
nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Auftraggeber gültigen
Angebote, verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sind mit Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche
Bedingung für die Erbringung der Leistungen durch die Web@gentur.
3.2
Sollten bis zum Tag der Leistungserbringung durch die Web@gentur Verteuerungen
der Kosten der Web@gentur, z.B. den Kosten der Registrare oder bei Arbeitslöhnen
usw. eintreten, steht der Web@gentur das Recht zu, die Preise entsprechend
zu erhöhen, falls nicht ausdrücklich Fixpreise vereinbart wurden. Die Web@gentur
wird den Vertragspartner über allfällige Erhöhungen der Preise rechtzeitig
per E-Mail informieren, wenn diese die veranschlagten Preise voraussichtlich
um mehr als 20% übersteigen.
3.3
Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen der Web@gentur, die nicht von einem
Angebot der Web@gentur umfasst sind, jedoch über Aufforderung des Vertragspartners
zusätzlich von der Web@gentur erbracht werden, stellt die Web@gentur gesondert
in Rechnung. Auf Wunsch des Vertragspartners wird die Web@gentur vor Erbringung
solcher Zusatzleistungen ein Anbot über die Kosten solcher Zusatzleistungen
übermitteln. Die Web@gentur behält sich das Recht vor, Zusatzleistungen erst
nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers, dass dieser die Kosten übernimmt,
zu erbringen.
3.4
Jede Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Vertragspartner, der nicht
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, ist ausgeschlossen, wenn die Gegenforderung
des Vertragspartners nicht gerichtlich oder schriftlich von der Web@gentur
anerkannt ist. Tritt der Vertragspartner von der Vereinbarung zurück, ohne
dass die Web@gentur Leistungen mangelhaft erbracht hat, oder ohne dass die
Web@gentur am Rücktritt ein Verschulden trifft, so steht der Web@gentur der
Anspruch auf das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu.
3.5
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Web@gentur berechtigt, sämtliche
daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch solche, die durch das Einschreiten
von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten entstehen, sowie bankübliche
Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Außerdem ist die Web@gentur bei Zahlungsverzug
des Vertragspartners nach erfolgloser schriftlicher Mahnung berechtigt, vertragliche
Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und/oder den Vertrag
mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die
bereits von der Web@gentur erbrachten Leistungen und die für die Web@gentur
entstandenen Kosten zu vergüten. Die Web@gentur ist berechtigt, dem Vertragspartner
für eine erfolgte Sperre der Leistung sowie für die Wiederaufnahme von ausgesetzten
Leistungen ein Honorar von jeweils € 50 bei webspace-accounts und von jeweils
€ 25 bei Domainweiterleitungen zu verrechnen.
3.6
Die Web@gentur ist berechtigt, Aufträge nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur Höhe der gemäß dem jeweiligen Angebot zu erwartenden Fakturensumme
auszuführen. Sollte der Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt
der entsprechenden Aufforderung durch die Web@gentur die Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht erbringen, ist die Web@gentur berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bereits von der Web@gentur
erbrachten Leistungen und die für die Web@gentur entstandenen Kosten zu vergüten.
3.7
Die Web@gentur ist berechtigt, Aufträge nur gegen Zahlung eines Vorschusses
auszuführen. Sollte der Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt
der entsprechenden Aufforderung durch die Web@gentur den verlangten Vorschuss
nicht bezahlen, ist die Web@gentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte die Web@gentur vom Vertragspartner einen Vorschuss verlangen, ist die
Web@gentur bis zur Bezahlung des Vorschusses (Einlangen am Konto der Web@gentur)
nicht verpflichtet, Leistungen für den Vertragspartner zu erbringen. Dennoch
von der Web@gentur erbrachte Leistungen oder Kosten, die der Web@gentur bereits
entstanden sind, sind vom Vertragspartner auch im Fall des Rücktritts vom
Vertrag durch die Web@gentur zu vergüten.|
3.8
Die Web@gentur sichert - sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart
- keine Daten und legt keine Back-Ups an, soweit die Web@gentur dazu nicht
gesetzlich verpflichtet ist. Der Vertragspartner übernimmt die Sicherung seiner
eigenen Daten. Die Web@gentur übernimmt keine Haftung für verlorene Daten
oder sonstige Schäden, die durch den Datenverlust verursacht werden.
4. Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz
4.1
Die Web@gentur wird sämtliche Lieferungen oder Dienstleistungen dem Auftraggeber
zur Genehmigung übermitteln. Der Auftraggeber der Web@gentur ist verpflichtet,
von der Web@gentur oder der von dieser beauftragten Subunternehmer übermittelte
Unterlagen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Reklamationen oder Änderungswünsche
unverzüglich - spätestens innerhalb von einer Woche - schriftlich bekannt
zu geben. Erhält die Web@gentur keine anders lautende Mitteilung, gelten die
übermittelten Unterlagen als vom Auftraggeber freigegeben. Die Geltendmachung
von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Rügepflicht
ist ausgeschlossen. (Der letzte Satz gilt nicht für Konsumenten.)
4.2
Der Auftraggeber hält die Web@gentur für sämtliche von ihm genehmigten Produkte
und Dienstleistungen, die die Web@gentur für ihn erbracht hat, schad- und
klaglos und übernimmt auch die Kosten einer allfällig erforderlichen rechtsfreundlichen
Vertretung der Web@gentur.
4.3
Die Haftung der Web@gentur gegenüber dem Auftraggeber für vom Auftraggeber
freigegebene Produkte und Dienstleistungen ist ausgeschlossen, wenn die Web@gentur
den Auftraggeber auf für die Web@gentur erkennbare sachliche und/oder rechtliche
Schwierigkeiten hingewiesen hat. Wenn die Web@gentur den Auftraggeber, obwohl
dies für die Web@gentur zumutbar gewesen wäre, auf für die Web@gentur erkennbare
rechtliche Schwierigkeiten nicht hingewiesen hat, ist die Haftung von der
Web@gentur mit der Höhe des Honorars für den konkreten Auftrag beschränkt.
4.4
Die Web@gentur haftet für Schäden die sie oder ein ihr zurechenbarer Mitarbeiter
oder sonstiger Dritter dem Vertragspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig
zufügt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner
der Web@gentur ist in jedem Fall erst nach Einräumung einer Frist von zumindest
vierzehn Tagen zur Erbringung bzw. Verbesserung der geschuldeten Leistung
durch die Web@gentur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn binnen dieser
Frist ein Versuch der Web@gentur, den Mangel zu beheben, erfolglos oder aus
geblieben ist. Allfällige Schadenersatzansprüche sind jedenfalls der Höhe
nach auf den Betrag beschränkt, der als Entgelt für den konkreten Auftrag
vereinbart war.
4.5
Die Web@gentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Daten des Vertragspartners
durch Dritte, die sich Zugang via Telnet, FTP oder ähnlichem verschaffen,
nicht kopiert, geändert oder gelöscht werden. Es besteht im Schadensfall,
außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Web@gentur, keine
Haftung der Web@gentur für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden sowie
für entgangenen Gewinn.
4.6
Die Web@gentur legt äußerst großen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit
der Server, die mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen laufen werden.
Dennoch sind Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen, Serverabstürzen
usw. nicht ganz auszuschließen. Die Web@gentur gibt eine 99 %-ige Verfügbarkeitsgarantie
für ihre Server. Fällt der Server in einem Kalendermonat für länger als 1
% aus, erhält der Kunde auf Wunsch für diesen Monat seine Gebühr gutgeschrieben.
Weitere Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Web@gentur wegen Ausfällen
oder Fehlfunktionen eines Servers, einer Internetleitung oder der Domain sind
nur möglich, wenn der Web@gentur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden kann.
4.7
Die Web@gentur haftet nicht für zeitliche Verzögerungen und Terminüberschreitungen,
deren Ursprung in der Sphäre des Auftraggebers oder in der Sphäre von Dritten,
die die Web@gentur im Namen des Auftraggebers beauftragt hat, liegt.
4.6 Die Haftung der Web@gentur für sämtliche Schäden, insbesondere für mittelbare
Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Im Fall des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften ist der Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz von Mangelfolgeschäden
ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden durch diese vertragliche Vereinbarung
nicht ausgeschlossen werden kann, wird sie auf die Höhe des dem gegenständlichen
Geschäft zugrunde liegenden Entgelts beschränkt.
5. Pflichten des Vertragspartners
5.1
Der Vertragspartner erhält zur Administration seines Accounts eine Benutzerkennung
und ein Passwort. Er verpflichtet sich, diese Daten gegen die missbräuchliche
Verwendung durch Dritte zu schützen und haftet für jeden Missbrauch, der aus
einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Kunde hat jederzeit
die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern. Die Web@gentur führt keine Aufzeichnungen
(log-files) über das jeweils gültige Passwort und kann den Zugang zu den Daten
im Fall des Verlusts nicht wieder herstellen. Die Web@gentur haftet nicht
für Schäden, die durch den Verlust des Passworts verursacht werden.
5.2
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche von ihm angegebenen persönlichen
Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.) auf dem aktuellen
Stand zu halten und jede sich ergebende Änderung unverzüglich auch im System
vorzunehmen. Unterlässt der Vertragspartner die Bekanntgabe von Datenänderungen,
gelten für ihn bestimmte Schriftstücke als rechtswirksam zugegangen, wenn
sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse (Anschrift,
E-Mail-Adresse etc.) gesandt wurden.
5.3
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Kommunikation
und Korrespondenz in Form von E-Mails stattfinden wird. Bezweifelt die Web@gentur
aus irgendeinem Grund die Identität des Vertragspartners, verpflichtet sich
der Vertragspartner seine Identität in geeigneter Form - etwa durch die Übersendung
einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises per Fax - nachzuweisen
5.4
Der Vertragspartner verpflichtet sich, gegenüber der Web@gentur sämtliche
Formvorschriften, die diese gegenüber der jeweiligen Registrierungsstelle
einhalten muss, ebenfalls einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht,
jene Formblätter zu verwenden und allenfalls zu ergänzen, deren Verwendung
die Registrierungsstellen verpflichtend vorschreiben. Der Vertragspartner
verpflichtet sich weiters, sämtliche Kosten zu tragen, die der Web@gentur
durch seine Weigerung, die entsprechenden Formulare zu verwenden, oder Verzögerungen,
die der Vertragspartner zu vertreten hat, entstehen. Die Web@gentur stellt
die entsprechenden Formulare auf ihrer Website unter http://www.domainname.at/docs.php online zur
Verfügung und sendet diese dem Vertragspartner über Aufforderung zu.
5.5
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich vor der Beauftragung der Web@gentur
über die AGB der jeweiligen Registrierungsstelle, die für die Vergabe der
Domains zuständig ist, die der Vertragspartner erwerben möchte, zu informieren.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
Dem Vertragspartner ist klar, dass die Web@gentur gegenüber den Registrierungsstellen
nur als Mittler der Daten auftritt, und dass der Vertrag bezüglich der entsprechenden
Domains zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Registrierungsstelle
zustande kommt.
6. Datenschutz und -sicherheit
6.1.
Die Web@gentur ist berechtigt, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit
dem Vertragspartner zugehenden personenbezogenen Daten zur Abwicklung der
Geschäftsverhältnisse zu speichern und automatisch zu verarbeiten. Der Vertragspartner
erklärt sich mit dieser Speicherung und Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.
Die Web@gentur ist berechtigt, nicht personenbezogene Verbindungsdaten und
sonstige Logs zum Schutz eigener und fremder Rechner zu speichern und auszuwerten
sowie zur Behebung technischer Mängel zu verwenden.
6.2.
Die Web@gentur wird weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten
außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten
zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere
ist die Web@gentur berechtigt, Routing- und Domaininformationen bekannt zu
machen. Der Vertragspartner erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
Die Web@gentur wird nicht in persönliche Nachrichten und Daten des Vertragspartners
Einsicht nehmen.
6.3.
Die Web@gentur ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen,
um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Die Web@gentur haftet jedoch
nicht dafür, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an
diese Daten heranzukommen, und diese verwendet. Die Web@genutr haftet nicht
für Schäden, die dem Vertragspartner aus einem derartigen Zusammenhang erwachsen.
6.4.
Die Web@gentur behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete
Verdacht besteht, dass von deren Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder
sicherheits- oder betriebsgefährdend für die Web@gentur oder Dritte, gesetzwidrig
oder belästigend (gemäß § 107 TKG) sind, ohne Vorwarnung physisch und/oder
logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der
Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden
mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von der Web@gentur üblicherweise verrechneten
Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Die Web@gentur übernimmt keine
Haftung für Schäden, die dem Vertragspartner oder einem Dritten aus der Trennung
vom Internet entstehen.
6.5.
Die Web@gentur ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner,
insbesondere Name, akademischen Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem
dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Kundendaten
werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner
Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die
Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher
Grundlage. Insbesondere ist die Web@gentur gemäß § 106 Abs. 3 TKG ermächtigt,
belästigten Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu
geben. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Web@gentur
Kundendaten gemäß § 103 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses
verwendet.
7. Vertragsbeendigung
7.1
Das gegenständliche Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann sowohl vom Auftraggeber als auch
von der Web@gentur unter Einhaltung einer vier-wöchigen Kündigungsfrist schriftlich
zu dem Termin beendet werden, an dem die bereits bezahlte bzw. zur Zahlung
fällig gewordene Leistungsperiode endet. Wurde eine vertragliche Mindestlaufzeit
vereinbart, so kann das Vertragsverhältnis frühestens zu diesem Zeitpunkt
gelöst werden. Offene Forderungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden
haben, bleiben bestehen.
Der Vertragspartner hat die Pflicht, jene Formblätter für Kündigungen zu
verwenden und allenfalls zu ergänzen, deren Verwendung die
Registrierungsstellen verpflichtend vorschreiben. Der Vertragspartner
verpflichtet sich weiters, sämtliche Kosten zu tragen, die der Web@gentur
durch seine Weigerung, die entsprechenden Formulare zu verwenden, oder
Verzögerungen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, entstehen. Die
Web@gentur stellt die entsprechenden Formulare auf ihrer Website unter
http://www.domainname.at/docs.php online zur Verfügung und sendet diese dem
Vertragspartner über Aufforderung zu.
7.2
Die Web@gentur ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aus einem wichtigen Grund zu beenden.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn
- der Vertragspartner mit der Zahlung der Entgelte in Verzug ist und diese
trotz Mahnung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht bezahlt;
- der Vertragspartner gegen eine der in den Punkten 3., und 5 geregelten Pflichten
verstößt;
- der Vertragspartner trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist
Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 8.4
geregelten Anforderungen genügt.
8. Sonstiges
8.1
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen der Web@gentur
und dem Vertragspartner ist das jeweilige für den 1. Wiener Gemeindebezirk
sachlich zuständige Gericht, wenn nicht ein gesetzlich zwingender Gerichtsstand
besteht. Es gilt materielles österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien.
8.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon ungültig sein oder
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem
Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten
entspricht
Anhang A
Besondere Bestimmungen für die Vermittlung von Domainregistrierungen
A.1
Ziel der zwischen der Web@gentur und dem Aufraggeber getroffenen Vereinbarung
ist es, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und nach Verfügbarkeit
eine Domain für den Auftraggeber mit der gewünschten Endung, das heißt unter
der gewünschten Top Level Domain zu registrieren.
A.2
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Zuteilung von Domains durch die zuständige
Vergabestelle nach dem Prioritätsprinzip erfolgt, und dass die Web@gentur
keinen Einfluss auf den tatsächlichen Erfolg des Registrierungsversuchs nehmen
kann.
A.3
Der unwiderrufliche Auftrag an die Web@gentur, zu versuchen, eine bestimmte
Domain für den Auftraggeber registrieren zu lassen, erfolgt über die dem Kunden
bekannt gegebenen Schnittstellen (z.B. Webformular für Endkunden, E-Mail-Template
und Socket-Verbindung für Reseller).
A.4
Die Web@gentur nimmt den Auftrag erst zu dem Zeitpunkt an, zu dem sie den
Auftrag per E-Mail bestätigt. Im Zweifel ist die Web@gentur erst ab dem Zeitpunkt
verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, an dem der Vertragspartner eine Anzahlung
geleistet hat.
A.5
Die Web@gentur wird nach Maßgabe ihrer technischen, personellen, rechtlichen
und sonstigen Möglichkeiten nach Kräften versuchen, die bestellte Domain registrieren
zu lassen. Aufgrund der Eigenheiten der Domainregistrierung ist eine Haftung
der Web@gentur für sämtliche mit der Registrierung von Domains zusammenhängenden
Schäden ausgeschlossen, es sei denn, die Web@gentur handelt grob fahrlässig
oder vorsätzlich. Insbesondere ist jegliche Haftung der Web@gentur für technische
Gebrechen, wo immer diese auch auftreten mögen, ausgeschlossen.
A.6
Der Auftraggeber beauftragt die Web@gentur, die ordnungsgemäß ausgefüllte
Bestellung, welche durch den Kunden schriftlich getätigt und durch die Web@gentur
per E-Mail bestätigt wurde, sowie alle erforderlichen Daten für eine Domainregistrierung
an die zuständige Registrierungsstelle weiterzuleiten. Der Auftraggeber ermächtigt
die Web@gentur, diese Daten zu speichern und automationsunterstützt weiter
zu verarbeiten.
A.7
Der Auftraggeber unterwirft sich neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
auch den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen
Registrierungsstelle.Die Web@gentur wird nach eigenem Ermessen den jeweiligen
Registrierungspartner(Registry - Registrierungsstelle - Registrar ) finden,
und kann im Namen des Auftraggebers diesen nach Möglichkeit auch jederzeit
ändern.
A.8
Soweit bei der Registrierung von Domains .com-, .net-, .org-Domains oder andere
Top Level Domains (z. B. .info, .biz, .name etc.) Vertragsgegenstand sind,
akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien
und Registrierungs- und Ver-gabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen
Domain berechtigten Organisation (Afilias (.info),
PIR (.org),
VeriSign (.com, .net)), insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain
wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Er
unterwirft sich den Bestimmungen der Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy
(UDRP) bzw.
der Sunrise Dispute Resolution Policy
(SDRP). Entsprechendes
gilt hinsichtlich der Registrierung sonstiger Domains (z.B. .at-, .ch-, .it-,
.dk- bzw. .co.uk-Domains).
Zusätzliche Anforderungen für .INFO Domains
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses
sind: Ergänzend zu diesen AGBs gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen,
die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Soweit
der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen
Kunden die
DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und -Direktpreisliste
zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, daß die Domain-Registrierung
ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen
der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise
dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider
seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.
Bei einer Domainregistrierung unter .eu entsteht auch ein Vertrag zwischen dem REGISTRANTEN(DOMAININHABER) und der Vergabestelle(EURid).Der Registrant unterwirft sich den Registrierungsbedingungen der EURid welche unter www.eurid.eu abrufbar sind.
Offenlegung von Daten durch EURid:
(EURid Allgemeine Geschäftsbedingungen, Abschnitt 12)
"Ich bin damit einverstanden, dass das Register (EURid) die in diesem Antrag enthaltenen Daten gegenüber Dritten offenlegen darf,
(i) wenn es dazu von einer öffentlichen Behörde in Ausübung ihrer rechtmäßigen Aufgaben aufgefordert wird,
(ii) auf Aufforderung der in Abschnitt 16 der EURid Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erhältlich auf www.eurid.eu, genannten alternativen Streitbeilegungsanbieter oder
(iii) gemäss Abschnit 2 (WHOIS-Suchfunktion) der .eu Domainnamen WHOIS Politik, erhältlich auf www.eurid.eu.
Zusätzliche AGB´s für .eu Domains
Anhang B
Besondere Bestimmungen für das Hosting von Webseiten
B.1
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund der technischen Eigenheiten des
Hostings sowie der Computertechnik und des Internets Störungen in der Verfügbarkeit
der gehosteten Seiten auftreten können.
B.2
Die Haftung der Web@gentur ist für Störungen von gehosteten Websites, gleichgültig
in welcher Form die Störung auftritt, ausgeschlossen, sofern die Ursache der
Störung in einer technischen Eigenart im Sinn des Punkts B.1 liegt.
B.3
Die Web@gentur wird im Fall von Störungen nach Maßgabe der technischen und
personellen Möglichkeiten versuchen, die Verfügbarkeit der Seiten so schnell
wie möglich wieder herzustellen, sichert aber keine bestimmte Zeit zu, innerhalb
derer die Verfügbarkeit der Webseiten jedenfalls gewährleistet ist.
B.4
Die Web@gentur haftet jedenfalls nicht für Mängel in der Verfügbarkeit der
Webseiten, die durch Störungen bei Dritten oder durch Dritte, insbesondere
Providern oder Nodes oder Hackern auftreten.
B.5
Die Web@gentur wird die ihrem Einflussbereich unterliegenden technischen Gegebenheiten
nach dem Stand der Technik und Wissenschaft in bestmöglichem Zustand halten.
Dennoch kann die Web@gentur nicht sicherstellen, dass zu jeder Zeit Server
oder sonstige technische Einrichtungen der Web@gentur verfügbar sind.
B.6
Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Webspace keine
sexuellen, anstößigen, gesetzwidrigen oder unethischen Inhalte abzulegen.
Die Web@gentur behält sich das Recht vor, festzulegen, ob Inhalte sexuell,
anstößig oder unethisch sind und ist in dieser Entscheidung frei. Die Web@gentur
ist berechtigt, bei Vorliegen eines unerwünschten Inhalts den Zugang zu den
Seiten des Vertragspartners ohne Vorankündigung oder Frist zu sperren.
B.7
Die Web@gentur wird den Vertragspartner von der Abschaltung seiner Website(s)
mittels E-Mail verständigen und mitteilen, welche Inhalte zu entfernen sind,
damit die Website(s) wieder freigegeben wird/werden.
B.8
Der Vertragspartner wird auf den von der Web@gentur gehosteten Seiten keine
Chatforen oder Newsgroups einrichten. Der Vertragspartner wird nicht gegen
die Netiquette verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Web@gentur
berechtigt, die gehostete Seite ohne Vorankündigung zu sperren. Die Web@gentur
wird den Vertragspartner mittels E-Mail von der Sperre der Seite benachrichtigen.
B.9
Der Vertragspartner wird die Web@gentur hinsichtlich sämtlicher Forderungen
Dritter, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen, schad- und
klaglos halten. Der Vertragspartner wird auch die Kosten einer allfälligen
rechtsfreundlichen Vertretung der Web@gentur übernehmen
Anhang C
Besondere Bestimmungen für Reseller
C1. Delegierte Verwaltung
Um die häufigsten administrativen Tätigkeiten rund um die Domainnamen so effektiv
wie möglich zu gestalten, kann der Kunde/Reseller folgende Domainänderungen,
die in weiterer Folge "Modifikationen" genannt werden, im Auftrag des Registranten
im Rahmen der folgenden Richtlinien durchführen:
- Löschung von Domainnamen, soweit die Löschung ohne zusätzliche Formvorschriften
(z.B. Kündigunsformular) möglich ist;
- Änderung von Inhaberdaten und anderen Domaindaten, soweit diese ohne die
Einhaltung besonderer Formvorschriften möglich ist;
- Transfer of Registrar (Registrarwechsel); - Herausgabe von Auth-codes.
C1.1
Die Web@gentur leitet die Modifikationsaufträge, die der Reseller mittels
API (Emailschnittstelle oder Webinterface) einbringen kann, an die zuständige
Registrierungsstelle weiter.
C1.2
Mit der Übermittlung authentifiziert und gewährleistet der Reseller die Gültigkeit
des Modifizierungsauftrages und erklärt, dass die Modifikationen auf Verlangen
des Registranten erfolgen, und dass die Modifikation keine vertraglichen Verpflichtungen
zwischen der Web@gentur und dem Reseller, dem Reseller und seinen Resellern,
dem Reseller und dem Registranten oder anderen Parteien verletzen.
C1.3
Die Web@gentur behält sich das Recht vor, jede Modifikation, die gegen diesen
Vertrag verstößt oder in die Rechte Dritter eingreift, und die sie mangels
Kenntnis dieses Umstands trotzdem weitergeleitet hat, auf Kosten des Resellers
zu korrigieren oder rückgängig zu machen. Die Web@gentur behält sich vor,
den Registranten oder andere Geschäftspartner des Resellers in dieser Sache
zu kontaktieren, um die wahren Absichten des Registranten durchzusetzen und
seine Rechte zu schützen.
C1.4
Die Web@gentur ist nicht verpflichtet, Modifikationen durchzuführen, von denen
sie weiß oder befürchtet, dass diese gegen diesen Vertrag verstoßen oder in
die Rechte Dritter eingreifen würden. Auch in diesem Fall ist die Web@gentur
berechtigt aber nicht verpflichtet, den Registranten oder andere Geschäftspartner
des Resellers zu kontaktieren, um die wahren Absichten des Registranten durchzusetzen
und seine Rechte zu schützen.
C1.5
Die Web@gentur wird die von ihr erbrachten Leistungen, die mit der Einholung
von Nachweisen für nicht autorisierte Modifizierungen in Zusammenhang stehen,
auf Basis eines Stundensatzes von € 150,- abrechnen.
C2 Vergütung und Bezahlung
C2.1
Der Reseller erhält ein virtuelles Konto bei der Web@gentur, auf dem korrespondierend
zu seinen Einzahlungen auf das Konto der Web@gentur ein Guthaben aufgebucht
wird. Der Reseller hat für jede Domaintransaktion, die die Web@gentur für
ihn tätigt, gemäß dem aktuellen Gebührenverzeichnis, welches im API abzurufen
ist, eine Gebühr zu bezahlen, die von seinem virtuellen Konto abgebucht wird.
C2.2
Der Reseller verplichtet sich, durch das Einzahlen von Geldbeträgen auf das
Konto der Web@gentur, sein virtuelles Konto immer im positiven Saldo zu führen.
Fällt der Saldo des virtuellen Kontos in den negativen Bereich und zahlt der
Reseller nicht binnen 14 Tagen wieder Geld auf das Konto der Web@gentur ein,
sodass sich sein virtuelles Konto im positiven Bereich befindet, verliert
der Vertragspartner die Privilegien als Reseller. Die Web@gentur ist in diesem
Fall insbesondere berechtigt, jene Dienstleistungen, für die es gegenüber
dem Vertragspartner in Vorleistung tritt, zum gültigen Tarif für Endkunden,
der unter http://www.domainname.at/preis.php
abrufbar ist, zu verrechnen.
C3. Vertraulichkeit
C3.1
Der Reseller verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die er im Rahmen
des Vertragsverhältnisses mit der Web@gentur erhält, und vor allem diese Vereinbarung
geheim zu halten und über sämtliche Details Stillschweigen zu bewahren. Mitarbeiter
und Angestellte des Resellers sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund
ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, vom Reseller zur Geheimhaltung zu
verpflichten.
C3.2
Der Reseller trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Kenntnisnahme und
Verwertung von Informationen, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit
der Web@gentur erhält, durch Dritte zu verhindern. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung
wirkt auch über eine Auflösung dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
C3.3
Für die Einrichtung eines Reselleraccounts werden keine Gebühren berrechnet. Einbezahlte
Geldbeträge(PrePayment) können nur für Dienstleistungen im Resellerbereich verwendet werden,
jedoch nicht zurückerstattet werden.
C4. Rechte und Pflichten der Web@gentur
C4.1
Die Web@gentur fungiert bei Domaintransaktionen, die im Resellerbereich vorgenommen
werden, als Registrar des Resellers.
C4.2
Die Web@gentur wird alle Domains des Resellers solange um ein Jahr oder um
die von der jeweiligen Registrierungsstelle vorgeschriebene Mindestvertragslaufzeit
verlängern, bis der Reseller die Domain per Expires oder Delete Befehl abbestellt.
Der Reseller verpflichtet sich für den Fall der automatischen Verlängerung,
die entsprechenden Gebühren für die gesamte nachfolgende Periode zu bezahlen.
C4.3
Die Web@gentur stellt eine Dokumentation zur Bedienung des Resellerbereiches
in deutscher Sprache zur Verfügung.
C4.4
Die Web@gentur kann den Zugang zum Resellerbereich jederzeit vorrübergehend
aussetzen, um Wartungs-, Reparatur- oder Upgradearbeiten durchzuführen. Für
allfällige Schäden des Resellers, die aus der Nichtverfügbarkeit des Resellerbereichs
entstehen, haftet die Web@gentur nicht.
C5 Rechte und Pflichten des Resellers
C5.1
Der Reseller trägt die alleinige Verantwortung für den Support gegenüber seinen
Resellern und Endkunden.
C5.2
Der Reseller stellt sicher, dass sich jeder seiner Registranten vertraglich
der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), welche unter: http://www.icann.org/dndr/udrp/policy.htm
abrufen ist, unterwirft.
C5.3
Der Reseller verpflichtet sich, den Registranten darauf hinzuweisen, dass
dieser bei der Registrierung eines Domainnamen auch ein Vertragsverhältnis
mit der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (NIC) eingeht.
C5.4
Der Reseller verpflichtet sich, genaue und korrekte Angaben für die Whois-Datenbanken
zur Verfügung zu stellen.
C5.5
Der Reseller trägt dafür Sorge, dass jeder Registrant über die in den Punkten
C5.1 bis C5.4 des vorliegenden Anhangs beschriebenen Umstände informiert ist
und verpflichtet sich, die erforderlichen Zustimmungen des Registranten einzuholen,
bevor der Registrierungsantrag des Domainnamens durch den Resellerbereich
übermittelt wird. Der Reseller verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Pflichten
zu überwachen und hält die Web@gentur bezüglich sämtlicher Schäden, die sich
aus einem Verstoß gegen diese Pflichten ergeben, schad- und klaglos.
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