Was ist .eu (dotEU)?
Warum ist domainname.at der richtige Partner für die Vorregistrierung
Ihrer .eu Domain!
Kann ich schon heute Domains unter ".eu" registrieren?
Wer überprüft die Angaben und Markennachweise während
der Sunrise Period auf deren Richtigkeit?
Wie kann ich verhindern, daß Dritte meine .eu-Domain registrieren?
Wer schlichtet bei Streitfällen?
Wer kann Domains in der 1. Sunrise Periode beantragen?
Wer kann Domains in der 2. Sunrise Periode beantragen?
Wie funktioniert der Ablauf einer Registrierung in der Sunrise
Periode?
Ab wann kann die Öffentlichkeit .eu -Domains registrieren?
Was ist .eu (dotEU)?
Die Top Level Domain (TLD) bildet die oberste Stufe einer
Internet-Adresse. Grundsätzlich unterscheidet man
zwei Kategorien :
> Generische TLDs (gTLDs) wie .com , .org, .net oder .info
> Country Code TLDs (ccTLDs) wie .de, .fr und jetzt neu .eu
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Warum ist domainname.at der richtige Partner für
die Vorregistrierung Ihrer .eu Domain!
Domainname.at ist spezialisiert auf die Einführung von neuen Domainendungen.
Wir konzentrieren uns seit Jahren auf den Start der .eu –Einführung.
Wir werden alle technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten
nutzen, um eine hohe Erfolgsquote bei dieser Neueinführung zu erreichen.
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Kann ich schon heute Domains unter ".eu"
registrieren?
Nein, eine aktive Registrierung einer .eu Domain ist zur Zeit noch nicht möglich!
Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihren gewünschte .eu Domain über
domainname.at vorzugregistrieren.
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Wer überprüft die Angaben und Markennachweise
während der Sunrise Period auf deren Richtigkeit?
Die Ansprüche auf Namens- und Markenrechte müssen durch entsprechende
Unterlagen nachgwiesen werden. Gemäß einer Verordnung des Europäischen
Parlaments hat die diesbezügliche Prüfung durch einen unabhängigen
"Validation Agent" zu erfolgen.
Durch die EURid wurde hierfür die internationale Unternehmensberatung PriceWaterhouseCooper
(PWC) beauftragt.
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Wie kann ich verhindern, daß Dritte meine .eu-Domain
registrieren?
Bevor .eu-Domains für jedermann registrierbar werden, wird es eine Sunrise
Period geben die für 4 Monate angesetzt wurde. In dieser Vorregistrierungsphase
können öffentliche Institutionen und Behörden sowie Inhaber bestimmter
Rechte (z.B. Markenrechte) die Registrierung der entsprechenden .eu-Domains
beantragen. Die Sunrise Periode wird aus zwei aufeinanderfolgenden Phasen von
jeweils zweimonatiger Dauer bestehen und voraussichtlich vor Ablauf des Jahres
2005 starten.
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Wer schlichtet bei Streitfällen?
Gemäß einer Verordnung des Europäischen Parlaments ist bei
Streitfällen bei .eu Domains ein eigenes Schiedsgericht vorgesehen. Laut
der Eu-Verordnung der UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) wird
ein ähnliches Verfahren wie es die WIPO (World Intellectual Property Organisation)
unter anderem für die .com Domains anbietet eingerichtet. Die Eurid hat
hierfür das Schiedsgericht der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen
Republik zum außergerichtlichen Streitschlichter für Streitigkeiten
mit Sitz in Prag beauftragt. (www.arbcourt.cz/de/)
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Wer kann Domains in der 1. Sunrise Periode beantragen?
> Namen und Abkürzungen, unter der eine öffentliche Einrichtung
allgemein bekannt ist
> Geographische Bezeichnungen des Gebietes, das eine öffentliche Einrichtung
verwaltet
> Registrierte nationale Marken und EU-Gemeinschaftsmarken
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Wer kann Domains in der 2. Sunrise Periode beantragen?
> Firmennamen, Handelsbezeichnungen und Handelsnamen die durch nationales
Recht geschützt sind.
> Namensrechte die auf dem lokalen Recht einzelner Mitgliedstaaten beruhen.
> Jene die die Rechte für die 1 Sunrise Periode aufweisen.
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Wie funktioniert der Ablauf einer Registrierung in
der Sunrise Periode?
Sie bestellen bei uns einen Domainantrag für die Sunrise-1 Registrierung.
Nach Zahlungseingang der Gebühren wird die Registrierung auf tosubmit gesetzt.
Sobald die Registrierungsmöglichkeit von EURid geöffnet wird, werden
von uns die Anträge an EURid übermittelt.
Gleich danach können Sie den Status und den Platz Ihres Domainantrags
einsehen. Ist Ihr Antrag an erster Stelle bei EURid, so wird Ihr Antrag als
Erster bearbeitet, Sie erhalten danach eine Aufforderung der Validierungsstelle
binnen einer Frist von 4 Wochen die notwendigen Dokumente an diese zu übermitteln.
Wird Ihrem Antrag Recht gegeben, erhalten Sie den Domainnamen.
Bitte beachten Sie auch, dass diese Domainregistrierung auch von anderen "geclaimt"
werden kann. Sollten Sie diese nochmalige Überprüfung verlieren, verlieren
Sie auch den Domainnamnen!
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Ab wann kann die Öffentlichkeit .eu -Domains
registrieren?
Voraussichtlich ab März 2006 beginnt die sogenannte Live-Registrierung
für die Allgemeinheit. Hier können
praktisch von jedermann zu jedem beliebiegen (legalen) Zweck .eu- Domains registriert
werden . Die Vergabe der Dom ains erfolgt hier ebenfalls nach dem Prinzip "first
come, first served".
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