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BEDINGUNGEN

Wer darf eine .eu Domain registrieren?

Um eine .eu Domain zu registrieren muss einer der folgenden Punkte erfüllt werden:

. Ein Büro mit zentraler Verwaltungsstelle oder Hauptstandort des Betriebes in der Europäischen Union.
. Organisationen die in der Europäischen Union gegründet wurden ohne Berücksichtigung der jeweilig geltenden nationalen Gesetze.


Bei der Einführung der .eu Domains gibt es eine Sunriseperiode von insgesamt 4 Monaten (aufgeteilt in 2 Phasen), in der nur öffentliche und staatliche Einrichtungen sowie Inhaber von Markenzeichen (Trademarks) die Möglichkeit haben, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Gestaffelte Registrierung Phase 1 (Sunrise-Periode-1)
Anmeldung von registrierten nationalen oder von Gemeinschaftsmarken, bestimmte Abkürzungen
Dauer 2 Monate
Regel für gleiche Namen: First Come, First Serve

Gestaffelte Registrierung Phase 2 (Sunrise-Periode-2)
Alle Anmeldungen aus Phase 1 und zusätzlich Namen, Namensrechte (Bsp Firmennamen, bürgerliche Namen, Handelsnamen, etc.)
Dauer 2 Monate
Regel für gleiche Namen: First Come, First Serve

Bei Rechten, die nicht in einem öffentlichen Register eingetragen sind (z.B. Nachname, Werktitel, Unternehmen ohne Handelsregistereintrag), ist zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung eines Rechtsanwalts erforderlich, dass das Recht tatsächlich besteht.

Gleich nach der Sunriseperiode beginnt die eigentliche Registrierung (Landrush) nach dem "first come, first serve" Prinzip. (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst)



Laufzeit einer registrierten Domain

Eine .eu Domain wird mit einer Laufzeit von einem Jahr registriert. Die Domain wird nach dem Jahrestag verlängert und die Registrierungsgebühr wird dem Registrar von dessen Account abgebucht.

Beantragung einer .eu Domain
1. Einen Domainnamen wählen:
Der Domainname muss frei sein. Für die Überprüfung der Verfügbarkeit wird eine WHOIS-Abfragefunktion zur Verfügung stehen.

Der Domainname muss aus mindestens 2 Zeichen bestehen.
Erlaubt sind folgende Zeichen: Buchstaben des Alphabets A-Z, Zahlen 0-9 und Bindestrich.
Ein Bindestrich darf nicht an dritter oder vierter Stelle des Domainnamens stehen.
IDN-Domains werden vorerst nicht registrierbar sein.

Nach dem Beschluss der EU-Kommission 733/2002 und der EC Kommision 874/2004 wurden einige Domainnamen für die Registrierung gesperrt, andere sind für die EU, deren Mitgliedsstaaten und Bewerbungsstaaten reserviert.

Eine Liste mit den gesperrten Domains wird alsbald nach Publizierung von EURid auch auf dieser Seite veröffentlicht.

 
 
 
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