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.eu AGB´s

Gültig für Bestellungen ab dem 10.12.2005

Zu den .eu AGB´s für Bestellungen vor dem 09.07.2005

Zu den .eu AGB´s für Bestellungen vor dem 10.12.2005

Auftrags- und Zahlungsbedingungen
webagentur.at internet services gmbh,
Neustiftgasse 2; 2500 Baden, Österreich
wird in der Folge kurz als "Die Web@gentur" bezeichnet.

Bei einer Domainregistrierung unter .eu entsteht auch ein Vertrag zwischen dem REGISTRANTEN(DOMAININHABER) und der Vergabestelle(EURid).Der Registrant unterwirft sich den Registrierungsbedingungen der EURid welche unter www.eurid.eu abrufbar sind.


Offenlegung von Daten durch EURid:
(EURid Allgemeine Geschäftsbedingungen, Abschnitt 12)
"Ich bin damit einverstanden, dass das Register (EURid) die in diesem Antrag enthaltenen Daten gegenüber Dritten offenlegen darf,
(i) wenn es dazu von einer öffentlichen Behörde in Ausübung ihrer rechtmäßigen Aufgaben aufgefordert wird,
(ii) auf Aufforderung der in Abschnitt 16 der EURid Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erhältlich auf www.eurid.eu, genannten alternativen Streitbeilegungsanbieter oder
(iii) gemäss Abschnit 2 (WHOIS-Suchfunktion) der .eu Domainnamen WHOIS Politik, erhältlich auf www.eurid.eu.


•1.1 Ziel der zwischen der Web@gentur und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung ist es,
nach Möglichkeit und Verfügbarkeit eine Domain für den Auftraggeber mit der gewünschten Endung .eu zu registrieren.
•1.2 Die Web@gentur wird zu dem von Eurid festgelegten Zeitpunkt den Versuch unternehmen,
unter Ausnützung der technischen Möglichkeiten und der tatsächlichen Verfügbarkeit die gewünschte
Domain für den Auftraggeber zu registrieren.
•1.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Vorregistrierung keine Garantie für die Vergabe der Domain in sich birgt
•1.4 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Zuteilung von Domains durch die Vergabestelle nach dem
Prioritätsprinzip erfolgt und dass die Web@gentur keinen Einfluss auf den tatsächlichen Erfolg des
Registrierungsversuchs nehmen kann.

•2.1 Der unwiderrufliche Auftrag an die Web@gentur, zu versuchen, eine bestimmte Domain für den Auftraggeber registrieren zu lassen,
erfolgt durch Einbezahlen des vereinbarten Registrierungsentgeltes an die Web@gentur.
•2.2 Bestellungen, welche per Kreditkarte bezahlt werden müssen per Telefax bestätigt werden.
•2.3 Die Web@gentur nimmt den Auftrag erst zu dem Zeitpunkt an, zu dem die Web@gentur den Auftrag per E-Mail bestätigt.
•2.4 Der Auftraggeber ermächtigt und beauftragt die Web@gentur, bei dem von dem Auftraggeber genannten Kreditkartenunternehmen Bonitätsauskünfte einzuholen.

•3.1 Die Web@gentur wird nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten nach Kräften versuchen, die bestellten Domains registrieren zu lassen. Aufgrund der Eigenheiten der Domainregistrierung ist eine Haftung der Web@gentur für sämtliche mit der Registrierung von Domains zusammenhängenden Schäden ausgeschlossen, es sei denn die Web@gentur handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
•3.2 Insbesondere ist jegliche Haftung der Web@gentur für technische Gebrechen, wo immer diese auch auftreten mögen, ausgeschlossen.
•3.3 Die Web@gentur hat das von ihr benützte Registraturprogramm sowohl nach dem Stand der Technik wie auch nach dem Stand der Wissenschaft entwickelt. Aufgrund der Eigenheiten der Datenverarbeitung haftet die Web@gentur nicht für Fehler des Registraturprogramms, es sei denn, dass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln auf Seiten der Web@gentur einen Schaden hervorruft.

•4.1 Für die Bearbeitung im Rahmen der Vorregistrierungssystems werden je nach Bestellung (Sunrise 1-Periode, Sunrise-2-Periode oder Landrush)
zum Teil nicht refundierbare Gebühren erhoben:

Sunrise1 Periode: Für Bestellungen in der Sunrise Periode gibt es keinerlei Rückvergütungen.

Sunrise 2 Periode:
Wenn der Registrierungsantrag aus irgendwelchen Gründen nicht an die EURid gesendet wird, und/oder dieser nicht in der Queue der EURid angenommen wurde, wird der gesamte Betrag für diesen Antrag refundiert.

Wenn der Registrierungsantrag von der Validierungsstelle abgelehnt wird, werden 15 EURO rückvergütet.

Wenn der Registrierungsantrag deshalb von der Validierungsstelle nicht geprüft wird, weil ein anderer Antrag vor diesem Antrag liegt,
und dieser den Zuschlag erhält, werden 35 EURO rückvergütet.

Landrush:
Eine Rückerstattung des Registrierungsentgeltes ist nicht möglich, vielmehr kann der Auftraggeber aber bei nicht erfolgreicher
Registrierung eine Gutschrift für 3 Registrierungsjahre erhalten (wahlweise unter den TLD´s com,net,org,info,biz,at oder .de)
•4.2 Der Auftraggeber beauftragt die Web@gentur, ordnungsgemäß eingetragene Bestellungen, welche durch den Kunden durch Einzahlen
des Registrierungsentgeltes bestätigt wurden, sowie alle erforderlichen Daten für eine Domainregistrierung nach Bekanntgabe
der offiziellen Registrierungsstelle an diese weiterzuleiten.

•5.1 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für den 18. Wiener Gemeindebezirk. (gilt nicht gegenüber Konsumenten).
•5.2 Es gilt materielles österreichisches Recht.
•5.3 Neben den in diesen Bedingungen erwähnten bestehen keine sonstigen Vereinbarungen oder Nebenabreden.
Änderungen bedürfen ebenso wie das Abgehen von diesem Formerfordernis der Schriftform.

 
 
 
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